E-Scooter: Wann aus dem Roller ein Kraftfahrzeug wird und warum das teuer werden kann

Seit 1. Mai 2026 gelten E-Scooter nach der 36. StVO-Novelle als eigene Fahrzeugkategorie. Man braucht dafür weiterhin keine Zulassung, kein Kennzeichen, keinen Führerschein und keine eigene Versicherung. Dafür gibt es neue Pflichten: Blinker an den Lenkerenden, Klingel oder Hupe, Rückstrahler nach vorne, hinten und zur Seite sowie bei Dunkelheit Scheinwerfer und Rücklicht. Für Fahrer:innen unter 16 Jahren gilt Helmpflicht, die Alkoholgrenze liegt bei 0,5 Promille und es darf nur eine Person fahren. Details dazu gibt es auf den Seiten vom ARBÖ und ÖAMTC.

Die entscheidenden Grenzen: 25 km/h und 600 Watt

Der Roller gilt nur dann als E-Scooter, wenn er alle diese Merkmale erfüllt:

  • Bauartgeschwindigkeit höchstens 25 km/h
  • Höchstleistung höchstens 600 Watt; maßgeblich ist die Herstellerangabe nach UN-Regelung Nr. 85
  • kein Sitz, dafür Lenkstange und Trittbrett, Felgendurchmesser höchstens 300 mm

Erfüllt der Roller auch nur eines dieser Merkmale nicht, ist er kein E-Scooter mehr. Er ist dann ein Kraftfahrzeug und braucht Zulassung, Kennzeichen, Führerschein und Kfz-Haftpflicht. Das gilt auch für nachträglich „entdrosselte“ oder getunte Roller. Viele leistungsstarke Import-Modelle lassen sich in Österreich gar nicht zulassen. Mit so einem Roller darf man im öffentlichen Raum überhaupt nicht fahren.

Die Folge für die Privathaftpflichtversicherung

✅ Gesetzeskonforme E-Scooter sind in der Regel in der Privathaftpflicht mitversichert.
❌ Schnellere und stärkere Roller sind von der Privathaftpflicht nicht gedeckt.

Ein Beispiel: Du fährst mit einem zu starken Roller, eine Fußgängerin erschrickt, stürzt und bricht sich die Hüfte. Dann haftest du (bzw. haften deine Eltern) persönlich und mit dem gesamten Vermögen. Dazu zählen Behandlungskosten, Schmerzengeld und Verdienstentgang, bei Dauerfolgen womöglich auch eine lebenslange Rente.

Tipp: Prüfe vor dem Kauf das Datenblatt auf Bauartgeschwindigkeit und Höchstleistung und verändere deinen Roller nicht. Kläre außerdem, ob deine Haushaltsversicherung das Fahren eines E-Scooters in der Privathaftpflicht abdeckt und ob die Versicherungssumme ausreicht.

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