Klein Gedrucktes macht großen Unterschied
Versicherungstipps, die kaum jemand kennt.
Versicherungen schützen uns vor vielem: vor Schäden durch Sturm, Feuer, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl, bei Unfällen, bei Krankheit und in vielen weiteren Lebensbereichen.
Doch auch als Versicherungsnehmer muss man seinen Teil beitragen. Diese Pflichten nennt man Obliegenheiten. Sie sollen verhindern, dass ein Schaden entsteht oder größer wird als unbedingt nötig. Wer sie missachtet, riskiert, dass die Versicherung weniger oder gar nicht zahlt. Daneben gibt es Bereiche, die oft unerwartet gar nicht versichert sind oder nur bis zu bestimmten Summengrenzen.
Hier finden Sie einige Beispiele, die in den jeweiligen Versicherungsbedingungen genau geregelt sind.
Allgemein (gilt für fast alle Verträge)
- Schaden sofort melden: Wer zu spät meldet, riskiert Kürzungen. Einbruch, Diebstahl und Vandalismus zusätzlich unverzüglich bei der Polizei anzeigen und eine Liste der gestohlenen Gegenstände abgeben.
- Schaden gering halten: Notabdeckung bei Sturmschäden und die Sachen in Sicherheit bringen. Die Kosten dafür übernimmt in der Regel die Versicherung.
- Nichts vorschnell entsorgen oder reparieren: Beschädigte Gegenstände aufbewahren und alles fotografieren, bis die Versicherung den Schaden besichtigt oder freigegeben hat.
- Änderungen bekannt geben: Umbau, Zubau, größere Wohnfläche, längerer Leerstand oder ein Baugerüst am Haus erhöhen das Risiko und müssen gemeldet werden.
- Prämie pünktlich zahlen: Bei Zahlungsverzug kann der Versicherungsschutz nach einer Mahnung entfallen, auch wenn der Vertrag noch läuft.
- Fragen beim Abschluss ehrlich beantworten: Falsche oder fehlende Angaben, etwa zur Gesundheit oder zu Vorschäden, können später zur Leistungsfreiheit führen.
Haushalt und Eigenheim
- Wasser bei Abwesenheit abdrehen: Viele Verträge verlangen, die Hauptwasserleitung bei Abwesenheit von mehr als 72 Stunden in einem Gebäude (nicht der Wohnung) abzudrehen.
- Frostschutz: Leitungen in unbeheizten Räumen, Ferienhäusern oder Garagen müssen entleert oder ausreichend beheizt werden.
- Gekippt gilt als offen: Ein gekipptes Fenster ist für die Versicherung kein verschlossenes Fenster. Wer so einen Einbruch ermöglicht, bekommt oft nichts.
- Wertsachen sind begrenzt: Bargeld, Schmuck und Sparbücher sind meist nur bis zu bestimmten Summen gedeckt, höhere Beträge oft nur im versperrten Tresor.
- Unterversicherung vermeiden: Ist die Versicherungssumme zu niedrig bzw. die Wohnfläche zu gering angegeben, wird die Entschädigung anteilig gekürzt.
- Fahrrad auf der Straße: Diebstahl außerhalb der Wohnung ist oft nur mit Zusatzbaustein gedeckt und nur, wenn das Rad an einem festen Gegenstand abgesperrt war.
Kfz
- Alkohol am Steuer: Die Haftpflicht zahlt zwar den Schaden des Unfallgegners, kann sich aber bis zu 11.000 Euro vom Lenker zurückholen. In der Kasko droht oft die vollständige Leistungsfreiheit.
- Grobe Fahrlässigkeit: Rotlicht überfahren oder Handy am Steuer kann in der Kasko zu Kürzungen führen, außer der Vertrag enthält einen Verzicht darauf.
- Unfall richtig dokumentieren: Europäischen Unfallbericht ausfüllen, kein Schuldeingeständnis abgeben und bei Personenschaden oder unklarer Lage die Polizei rufen.
Unfallversicherung
- Freizeit ist nicht gesetzlich versichert: Die AUVA zahlt nur bei Arbeitsunfällen und am Arbeitsweg. Die meisten Unfälle passieren aber in der Freizeit.
- Fristen bei Invalidität: Eine dauernde Invalidität muss meist innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall ärztlich festgestellt und geltend gemacht werden. Wer diese Frist versäumt, verliert den Anspruch.
- Ausschlüsse beachten: Vorerkrankungen oder Vorschäden (wie Abnutzungen) und bestimmte Risikosportarten sind oft nicht oder nur eingeschränkt versichert.
Rechtsschutz
- Wartefrist: Für viele Bereiche besteht in den ersten drei Monaten kein Schutz. Ein Streit, der schon vorher begonnen hat, ist nicht versichert.
- Deckungszusage einholen: Vor dem Gang zum Anwalt oder Gericht die Kostenübernahme bestätigen lassen.
- Nicht alles ist drin: Familien- und Erbrecht sind meist nur als Beratung gedeckt, Streitigkeiten rund um Hausbau oder Grundstückskauf meist ganz ausgeschlossen.
Reise
- E-Card ist kein Rundumschutz: Im EU-Ausland deckt sie nur Leistungen öffentlicher Einrichtungen. Privatärzte, Selbstbehalte und der Rücktransport nach Österreich sind nicht dabei.
- Stornoversicherung rechtzeitig abschließen: Eine Stornoversicherung muss meist kurz nach der Buchung abgeschlossen werden, sonst gilt sie nicht oder nur eingeschränkt.
