Anhängerversicherung

Wenn Sie einen PKW oder einen LKW führen, benötigen Sie vielleicht einen Anhänger, um schwere oder große Lasten zu transportieren.

Auch als Fahrer bzw. Fahrzeughalter eines Anhängers sind Sie im Besonderen in der Gefahr, Dritten einen Schaden zuzufügen. Dabei ist es gesetzlich geregelt, dass jeder Fahrzeughalter für die Gefahren des Anhängers haftet, auch wenn er keine Schuld trägt. Das nennt man Gefährdungshaftung. Es ist also nicht Voraussetzung an etwas Schuld zu sein, lediglich eine Beteiligung am Schadenfall kann eine Haftung auslösen.

Wenn Sie sich für einen Anhänger entscheiden, haben Sie die Möglichkeit, sich neben der Haftpflicht für eine Teilkasko- oder eine Vollkaskoversicherung zu entscheiden. Je größer Ihre Investition in eine geeignete Versicherung, desto geringer Ihr Risiko im Falle eines Schadens. Achten Sie auch darauf, dass die Versicherung den Anhänger in unterschiedlichen Deckungen absichert.