Was macht man im Schadenfall

Nichts vorschnell entsorgen oder reparieren: Beschädigte Gegenstände aufbewahren und alles fotografieren, bis die Versicherung den Schaden besichtigt oder freigegeben hat.

Der Grundgedanke: Die Versicherung zahlt nur, was sie nachvollziehen kann. Sie muss Ursache, Umfang und Wert des Schadens prüfen können. Sind die Beweise weg, kann sie die Leistung kürzen oder im schlimmsten Fall verweigern, weil du eine sogenannte Obliegenheit verletzt hast.

Warum nichts vorschnell entsorgen oder reparieren?

  • Ursache klären: Bei einem Wasserschaden will die Versicherung zum Beispiel sehen, ob der Schlauch geplatzt ist oder ob es ein einfaches Leck war. Das entscheidet oft darüber, ob der Schaden überhaupt gedeckt ist.
  • Umfang bewerten: Ein Sachverständiger prüft, ob ein Gerät wirklich kaputt oder noch reparierbar ist und was es noch wert war.
  • Betrug ausschließen: Ohne beschädigten Gegenstand gibt es keinen Nachweis, dass er existiert hat und beschädigt wurde.

Was heißt das konkret?

Aufbewahren: Kaputte Geräte, Möbel, Kleidung und auch die Schadensursache selbst, etwa einen geplatzten Schlauch, ein defektes Ventil oder ein aufgebrochenes Schloss. Das gilt auch, wenn der Gegenstand eindeutig „hin“ ist.

Fotografieren und filmen, bevor du etwas veränderst:

  • Übersichtsfotos vom ganzen Raum oder Bereich und dann Detailaufnahmen
  • Typenschilder, Seriennummern und Markennamen
  • Ausmaß zeigen, zum Beispiel Wasserstand an der Wand, Feuchtigkeitsränder oder Risse mit einem Maßband daneben
  • Lieber zu viele Fotos als zu wenige, die Handy-Zeitstempel helfen zusätzlich

Liste erstellen: Was ist beschädigt, wann und wo wurde es gekauft, und was hat es ungefähr gekostet? Rechnungen, Kontoauszüge, Garantiescheine oder Fotos aus der Zeit vor dem Schaden sammeln.

Reparaturen nur nach Freigabe: Hol dir einen Kostenvoranschlag, schick ihn an die Versicherung und warte auf deren OK. So vermeidest du Streit darüber, ob die Reparatur nötig oder zu teuer war.

Wichtig: Sofortmaßnahmen sind trotzdem erlaubt und sogar Pflicht

Du musst den Schaden möglichst gering halten. Das nennt man Schadenminderungs- oder Rettungspflicht. „Nichts anfassen“ heißt also nicht, dass du zusehen sollst, wie es schlimmer wird. Erlaubt und nötig ist zum Beispiel:

  • Hauptwasserhahn zudrehen, Strom abschalten
  • ein kaputtes Fenster oder Dach notdürftig abdichten
  • nasse Sachen aus dem Wasser holen und trocknen
  • verderbliche Lebensmittel (z.B. nach Ausfall der Tiefkühltruhe) fotografieren, auflisten und dann entsorgen

Faustregel: Erst dokumentieren, dann sichern. Die Kosten für solche Notmaßnahmen übernimmt die Versicherung in der Regel ebenfalls, also Rechnungen aufheben.

Wann darfst du entsorgen?

Erst, wenn die Versicherung den Schaden besichtigt hat oder dir ausdrücklich sagt, dass sie nichts sehen muss. Lass dir das idealerweise schriftlich bestätigen, etwa per E-Mail. Bei kleineren Schäden reichen der Versicherung oft die Fotos, und sie gibt die Entsorgung schnell frei. Wenn Lagerung wirklich unzumutbar ist, zum Beispiel bei Schimmel oder Geruch, sprich das aktiv mit der Versicherung ab.

Kurz-Checkliste für den Schadenfall

  1. Gefahr abwenden und Schaden eindämmen
  2. Alles fotografieren bzw. filmen
  3. Schaden unverzüglich der Versicherung melden, Polizze und Schadennummer notieren
  4. Bei Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus: Anzeige bei der Polizei und eine Liste der gestohlenen Gegenstände
  5. Beschädigte Sachen aufbewahren und Belege sammeln
  6. Reparaturen erst nach Freigabe beauftragen
  7. Alle Gespräche mit der Versicherung kurz notieren (Datum, Name, Inhalt)

Die genauen Pflichten stehen in den Versicherungsbedingungen deiner Polizze, ein Blick hinein lohnt sich, besonders bei den Meldefristen.

Facebook